Reglement über die Arbeit im Ressort Events

RSVSETH 21.014 (Ressort-Reglement Events)

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Stand: 01.01.2024

Der Mitgliederrat, gestützt auf Art. 14 des Vorstandsreglements, beschliesst:

1. Allgemeines

Art. 1 Arbeitsbereich
1 Das Ressort Events umfasst die Koordination und Unterstützung von Anlässen aller Art im VSETH. Zudem beinhaltet es die Durchführung gewisser Anlässe, insbesondere des Erstsemestrigenfests (ESF).

2. Team Events

Art. 2 Teammitglieder
Das Team Events besteht aus maximal sieben Mitgliedern.

Art. 3 Geltungsbereich
1 Dieses Reglement beinhaltet Aufgaben, Vorgehensweisen und allgemeine Ziele des Ressorts Events und aller in ihm wirkenden Personen.
2 Die Vorstandsmitglieder im Ressort Events sind verantwortlich für die Ausführung der Aufgaben bzw. deren Wahrnehmung durch Mitglieder des Teams.
3 Aufgaben, die durch dieses Reglement den Vorstandsmitgliedern zugewiesen werden, sind durch sie selbst wahrzunehmen.
4 Die Aufgaben sind in Kernaufgaben und weitere Aufgaben aufgeteilt. Bei fehlenden Kapazitäten im Team sind die Kernaufgaben zu priorisieren.

3. Kernaufgaben

Art. 4 Koordination von Veranstaltungen mit der ETH
Die Vorstandsmitglieder im Ressort Events sind für den Austausch bezüglich Koordination der studentischen Anlässe auf dem ETH-Gelände zuständig.

Art. 5 Services innerhalb des VSETH
1 Die Vorstandsmitglieder im Ressort Events unterstützen die Betriebsadministration StuZ.
2 Das Team Events ist für Material und Lager des VSETH verantwortlich.

Art. 6 Erstsemestrigenfest (ESF)
1 Die Vorstandsmitglieder im Ressort Events sind für die Zusammenstellung eines Kommissionsvorstandes für die Kommission ESF und die Durchführung des Fests verantwortlich.
2 Üblicherweise ist ein Vorstandsmitglied im Ressort Events im Frühjahrssemester Teil des Kommissionspräsidiums für das darauffolgende ESF.

4. Weitere Aufgaben

Art. 7 Anlaufstelle für Anlässe
Das Team Events fördert die Rahmenbedingungen und den Austausch im Bereich Eventorganisation. Dies umfasst insbesondere:

a.
Erarbeitung von Konzepten, Richtlinien und Hilfestellungen zugute von Anlässen des VSETH und der Fachvereine;
b.
Unterstützung der Durchführung von Anlässen der Kommissionen und anderen Ressorts.

Art. 8 Neue Anlässe
Das Team Events fördert die Durchführung und dauerhafte Etablierung neuer Veranstaltungen. Dies umfasst:

a.
Ideenfindung für neue Veranstaltungen;
b.
Einbezug von Ideen aus dem Kreis der Aktiven;
c.
Umsetzung neuer Projekte;
d.
Etablierung neuer Veranstaltungen bei grossem Anklang unter den Studierenden.

Art. 9 Verbandsanlässe
Das Team Events ist für die Organisation folgender Verbandsanlässe verantwortlich:

a.
Punschausschank;
b.
Projektiweekend;
c.
Projektistämme zum Austausch der an Eventorganisation interessierten Aktiven.

5. Schlussbestimmungen

Art. 10 Revisionsbestimmungen
Dieses Reglement wird vom MR mit absolutem Mehr genehmigt.

Art. 11 Version
1 Dieses Reglement wurde vom Mitgliederrat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 genehmigt.
2 Es tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.