Reglement über die Arbeit im Ressort Geschäftsführendes Sekretariat

RSVSETH 21.013 (Ressort-Reglement Geschäftsführendes Sekretariat)

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Stand: 01.01.2024

Der Mitgliederrat, gestützt auf Art. 14 des Vorstandsreglements, beschliesst:

1. Allgemeines

Art. 1 Arbeitsbereich
1 Das geschäftsführende Sekretariat unterstützt den VSETH-Vorstand in administrativen Belangen und beim Wissenserhalt.

2. Team Geschäftsführendes Sekretariat

Art. 2 Teammitglieder
Das Ressort wird nur vom geschäftsführenden Sekretär bzw. der geschäftsführenden Sekretärin des VSETH gemäss Art. 31 Abs. 2 der Statuten wahrgenommen. Es existieren keine weiteren Teammitglieder.

Art. 3 Geltungsbereich
Dieses Reglement gibt die Aufgaben des geschäftsführenden Sekretärs bzw. der geschäftsführenden Sekretärin des VSETH gemäss Art. 31 Abs. 2 der Statuten vor.

3. Aufgabenfelder

Art. 4 Administration
1 Der geschäftsführende Sekretär bzw. die geschäftsführende Sekretärin leitet das Allgemeinen Verbandssekretariat gemäss Art. 31 der Statuten.
2 Er oder sie bewirtschaftet das Vertragswesen.
3 Er oder sie ist Ansprechperson bei Rechtsfragen und administriert diese.
4 Er oder sie ist die Stellvertretung des Sekretariats (Krankheit/Ferien nach Möglichkeit).
5 Er oder sie übernimmt administrative Aufgaben bezüglich des MR des VSETH, insbesondere:

a.
Terminplanung und Raumreservation;
b.
Organisation der Protokollführung;
c.
Nachbereitung zusammen mit dem Präsidium.

Art. 5 Vorstandsarbeit
In der Funktion als Vorstandsmitglied übernimmt das geschäftsführende Sekretariat die folgenden Aufgaben:

a.
Unterstützung des VSETH-Vorstands in seinem Tagesgeschäft;
b.
Entlastung und Beratung des VSETH-Vorstands bei Projektarbeiten;
c.
Vorbereitung und Management verbandsinterner Dokumente des VSETH-Vorstands;
d.
Einführung und Coaching neuer VSETH-Vorstandsmitglieder;
e.
Protokollführung der VSETH-Vorstandssitzungen;
f.
Verantwortung über die Nachbereitung der Sitzungen mit Terminüberwachung und Ableitung von Handlungsbedarf zusammen mit dem Präsidium;
g.
Teilnahme an jeweils mindestens einem Tag der Strategiewochenenden des VSETH-Vorstands;
h.
Mitarbeit in Arbeitsgruppen, die das AVES betreffen.

Art. 6 Personal
Das geschäftsführende Sekretariat übernimmt die folgenden Personalaufgaben:

a.
Suchen und Einstellen von Personal nach Stellenplan und Stellenbeschrieb innerhalb des vom VSETH-Vorstand vorgegebenen Salärrahmens;
b.
Personalbetreuung;
c.
Verantwortung für die Erstellung von Arbeits- und Zwischenzeugnissen für alle Mitarbeitenden des VSETH;
d.
Koordination von Personal und Arbeiten;
e.
Vermittlung zwischen Personal und VSETH-Vorstand;
f.
Kontrolle der Arbeitszeiterfassung und Übersicht über Ferien und Überstunden;
g.
Leitung der Mitarbeitendensitzungen;
h.
Kündigung von Personal;
i.
Kontrolle von Salärauszahlungen;
j.
Überwachung von Teuerungsausgleichen;
k.
Langfristige Lohnentwicklung;
l.
Bonusempfehlung für die Mitarbeitenden zu Handen des VSETH-Vorstands.

Art. 7 Zusammenarbeit mit dem Präsidium
Die Zusammenarbeit mit dem Präsidium umfasst

a.
Regelmässige Absprachen mit dem Präsidium zur Koordination der Arbeit;
b.
Regelmässige Feedbacks zu den Mitarbeitenden;
c.
Information des Präsidiums über An- bzw. Abwesenheit der Mitarbeitenden;
d.
Langfristige Planung der strategischen Ausrichtung des Verbandes in Zusammenarbeit mit dem Präsidium;
e.
Überwachung langfristiger Verpflichtungen des VSETH-Vorstands.

Art. 8 Buchhaltung
Das geschäftsführende Sekretariat ist die Stellvertretung der Buchhaltung bei Krankheit, Ferien oder Ausfall und unterstützt sie bei Bedarf.

4. Schlussbestimmungen

Art. 9 Revisionsbestimmungen
Dieses Reglement wird vom MR mit absolutem Mehr genehmigt.

Art. 10 Version
1 Dieses Reglement wurde vom Mitgliederrat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 genehmigt.
2 Es tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.