Gremienreglement über den Finanzausschuss

RSVSETH 13.01 (FinA-Reglement)

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Stand: 01.01.2024

Der Mitgliederrat, gestützt auf Art. 9 des Allgemeinen Ausschussreglements, beschliesst:

1. Zweck

Art. 1 Zweck
Der Finanzausschuss ist für die strategische Budget- und Finanzplanung sowie für die kontinuierliche Überwachung der Finanzen des VSETH verantwortlich.

2. Mitglieder

Art. 21 Maximale Anzahl
Der Finanzausschuss besteht aus maximal zwölf Mitgliedern.

1 Fassung gemäss dem Beschluss des Mitgliederrats in Traktandum 11. in der Sitzung vom 13.06.2023 (Antrag, Protokoll), in Kraft seit 13.06.2023.

Art. 3 Mitglieder von Amtes wegen
1 Der VSETH-Quästor bzw. die VSETH-Quästorin ist von Amtes wegen Mitglied des Finanzausschusses.
2 Eine Mitarbeit ausserhalb von Entscheidungsfindung und Koordination mit dem VSETH-Vorstand ist optional. 2

2 Eingefügt durch den Beschluss des Mitgliederrats in Traktandum 15.5e in der Sitzung vom 22.11.2023 (Antrag), in Kraft seit 01.01.2024.

Art. 3a3 Beobachtende
Die Mitglieder des Teams Quästur sind Beobachtende des Finanzausschusses.

3 Eingefügt durch den Beschluss des Mitgliederrats in Traktandum 15.5e in der Sitzung vom 22.11.2023 (Antrag), in Kraft seit 01.01.2024.

3. Kompetenzen

Art. 4 Budget
1 Der Finanzausschuss leitet zusammen mit der VSETH-Quästur den Prozess für die Budgeterstellung und die Budgetprüfung.
2 Der Finanzausschuss hat die Möglichkeit, zu jeder Kostenstelle und zu jedem finanzwirksamen Antrag an den MR eine Empfehlung abzugeben.

Art. 5...4 Kontinuierliche Überwachung

4 Aufgehoben durch den Beschluss des Mitgliederrats in Traktandum 15.5e in der Sitzung vom 22.11.2023 (Antrag), mit Wirkung seit 01.01.2024.

Art. 6 Rechnung
1 Der Finanzausschuss nimmt die Rechnungsprüfung mit Unterstützung der VSETH-Quästur vor. 5
2 Der Finanzausschuss hat die Möglichkeit, zu jeder Kostenstelle eine Empfehlung abzugeben.

5 Fassung gemäss dem Beschluss des Mitgliederrats in Traktandum 15.5e in der Sitzung vom 22.11.2023 (Antrag), in Kraft seit 01.01.2024.

Art. 7 Finanzplanung
Der Finanzausschuss ist für die strategische Finanzplanung des VSETH verantwortlich.

4. Schlussbestimmungen

Art. 8 Revisionsbestimmung
Dieses Reglement wird vom MR mit absolutem Mehr genehmigt.

Art. 9 Version
1 Dieses Reglement wurde vom Mitgliederrat an seiner Sitzung vom 24. November 2021 einer Totalrevision unterzogen und genehmigt.
2 Es tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.