Art. 1 Zweck
Der Finanzausschuss ist für die strategische Budget- und
Finanzplanung sowie für die kontinuierliche Überwachung der Finanzen des VSETH
verantwortlich.
Gremienreglement über den Finanzausschuss
RSVSETH 13.01 (FinA-Reglement)
PDF-VersionDer Mitgliederrat, gestützt auf Art. 9 des Allgemeinen Ausschussreglements, beschliesst:
1. Zweck
2. Mitglieder
Art. 21 Maximale Anzahl
Der Finanzausschuss besteht aus maximal zwölf Mitgliedern.
Art. 3 Mitglieder von Amtes wegen
1 Der VSETH-Quästor bzw. die VSETH-Quästorin ist von Amtes wegen
Mitglied des Finanzausschusses.
2 Eine Mitarbeit ausserhalb von Entscheidungsfindung und Koordination mit dem
VSETH-Vorstand ist optional. 2
Art. 3a3 Beobachtende
Die Mitglieder des Teams Quästur sind Beobachtende des Finanzausschusses.
3. Kompetenzen
Art. 4 Budget
1 Der Finanzausschuss leitet zusammen mit der VSETH-Quästur den
Prozess für die Budgeterstellung und die Budgetprüfung.
2 Der Finanzausschuss hat die Möglichkeit, zu jeder Kostenstelle und
zu jedem finanzwirksamen Antrag an den MR eine Empfehlung abzugeben.
Art. 6 Rechnung
1 Der Finanzausschuss nimmt die Rechnungsprüfung mit Unterstützung der
VSETH-Quästur vor. 5
2 Der Finanzausschuss hat die Möglichkeit, zu jeder Kostenstelle eine
Empfehlung abzugeben.
Art. 7 Finanzplanung
Der Finanzausschuss ist für die strategische
Finanzplanung des VSETH verantwortlich.
4. Schlussbestimmungen
Art. 8 Revisionsbestimmung
Dieses Reglement wird vom MR mit absolutem Mehr
genehmigt.
Art. 9 Version
1 Dieses Reglement wurde vom Mitgliederrat an seiner Sitzung vom 24.
November 2021 einer Totalrevision unterzogen und genehmigt.
2 Es tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.