Reglement über die Arbeit im Ressort Quästur

RSVSETH 21.012 (Ressort-Reglement Quästur)

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Stand: 01.01.2024

Der Mitgliederrat, gestützt auf Art. 14 des Vorstandsreglements, beschliesst:

1. Allgemeines

Art. 1 Arbeitsbereich
Das Ressort Quästur verwaltet die Finanzen des VSETH und hat den Überblick über den gesamten Finanzbereich aller Bestandteile des VSETH. Es hat Übersicht über die Vermögenswerte und die Verpflichtungen des VSETH.

2. Team Quästur

Art. 2 Teammitglieder
Das Team Quästur besteht aus maximal fünf Mitgliedern.

Art. 3 Geltungsbereich
1 Dieses Reglement beinhaltet Aufgaben, Vorgehensweisen und allgemeine Ziele des Ressorts Quästur und aller in ihm wirkenden Personen.
2 Der Quästor bzw. die Quästorin ist verantwortlich für die Ausführung der Aufgaben bzw. deren Wahrnehmung durch Mitglieder des Teams.
3 Aufgaben, die durch dieses Reglement dem Quästor bzw. der Quästorin zugewiesen werden, sind durch ihn bzw. sie selbst wahrzunehmen.
4 Die Aufgaben sind in Kernaufgaben und weitere Aufgaben aufgeteilt. Bei fehlenden Kapazitäten im Team sind die Kernaufgaben zu priorisieren.

3. Kernaufgaben

Art. 4 Ansprechpartner
Das Team Quästur ist der erste Ansprechpartner für alle Belange, welche die Finanzen des Verbands betreffen.

Art. 5 Kontrolle der Buchhaltung
1 Der Quästor bzw. die Quästorin ist für die Kontrolle der Finanz- und Betriebsbuchhaltung zuständig. Dies umfasst die Buchhaltung sämtlicher Organe und des Allgemeinen Verbandssekretariates (AVES) gemäss Art. 13 der VSETH-Statuten.
2 Der Quästor bzw. die Quästorin besucht bei Bedarf einen Buchhaltungskurs.

Art. 6 Lohnzahlungen und Lohnausweise
Der Quästor bzw. die Quästorin ist für alle Lohnzahlungen zuständig. Dies umfasst insbesondere:

a.
die pünktliche Auszahlung der Löhne;
b.
das Ausstellen von Lohnausweisen;
c.
die Abrechnung der Sozialversicherungen, wie AHV/IV, BVG, Kranken- und Unfallversicherung.

Art. 7 Prüfungsvorbereitungskurse
Das Team Quästur ist für die Koordination und Personalverwaltung der Prüfungsvorbereitungskurse in Absprache mit den entsprechenden Fachvereinen zuständig.

Art. 8 Budget
1 Das Team Quästur leitet zusammen mit dem Finanzausschuss den Prozess für die Budgeterstellung und die Budgetprüfung.
2 Das Team Quästur unterstützt den Vorstand und das AVES bei deren Budgeterstellung.
3 Das Team Quästur präsentiert das Budget am Mitgliederrat.

Art. 9 Rechnung
1 Der Quästor bzw. die Quästorin erstellt den Jahresabschluss.
2 Der Quästor bzw. die Quästorin veranlasst die Prüfung durch die Rechnungsrevisionsstelle gemäss Art. 11 der Statuten.
3 Das Team Quästur unterstützt den Finanzausschuss bei der Rechnungsprüfung.
4 Das Team Quästur präsentiert die Jahresrechnung am Mitgliederrat.

Art. 10 Personalbetreuung
Der Quästor bzw. die Quästorin ist zusammen mit dem Präsidium für die Personalbetreuung des geschäftsführenden Sekretariats zuständig.

Art. 11 Steuerabrechnung
Der Quästor bzw. die Quästorin ist für die Steuerabrechnung (MwSt., Quellensteuer) verantwortlich.

Art. 12 Fonds
Der Quästor bzw. die Quästorin betreut die Fonds.

4. Weitere Aufgaben

Art. 13 Ausschüsse
1 Der Quästor bzw. die Quästorin ist Mitglied des Finanz- und des Spesen- und Entschädigungsausschusses.
2 Der Quästor bzw. die Quästorin stellt den Informationsfluss zwischen Vorstand, Team Quästur, SpEA und FinA sicher.
3 Die Einzelheiten regelt das jeweilige Ausschussreglement.

Art. 14 Finanzprozesse
Das Team Quästur strebt eine Optimierung, Digitalisierung und Automatisierung sämtlicher Finanzprozesse an. Qualitätssicherung ist dabei zentral.

Art. 15 Information für KSV
Das Team Quästur organisiert, in Zusammenarbeit mit FinA und SpEA, regelmässige Informationsveranstaltungen für die Kostenstellenverantwortlichen (KSV) und fungiert als Ansprechpartner bei Finanzfragen.

Art. 16 Verbandskostendeckel
Das Team Quästur hilft beim Abwickeln von Anträgen an den Verbandskostendeckel. Dies umfasst:

a.
Hilfestellung bei der Ausarbeitung von Anträgen;
b.
Überprüfung der technischen Korrektheit von Anträgen;
c.
Empfehlungen zu Anträgen zuhanden des Vorstandes und des Finanzausschusses.

Art. 17 Austausch zwischen Finanzverantwortlichen
Das Team Quästur fördert den Austausch zwischen Finanzverantwortlichen von studentischen Organisationen, insbesondere jenen der Fachvereine und den KSVs im VSETH.

5. Schlussbestimmungen

Art. 18 Revisionsbestimmungen
Dieses Reglement wird vom MR mit absolutem Mehr genehmigt.

Art. 19 Version
1 Dieses Reglement wurde vom Mitgliederrat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 genehmigt.
2 Es tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.