Reglement über die Arbeit im Ressort IT

RSVSETH 21.017 (Ressort-Reglement IT)

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Stand: 01.01.2024

Der Mitgliederrat, gestützt auf Art. 14 des Vorstandsreglements, beschliesst:

1. Allgemeines

Art. 1 Arbeitsbereich
1 Das Ressort IT umfasst die Verantwortung für die IT-Infrastruktur des VSETH. Dies beinhaltet die strategische Planung und die kontinuierliche Überwachung.
2 Das Ressort IT wird durch die Informatiksupportgruppe (ISG) des VSETH unterstützt, welche die technischen Aufgaben wahrnimmt.

2. Team IT

Art. 2 Teammitglieder
Das Team IT besteht aus maximal sieben Mitgliedern.

Art. 3 Mitglieder von Amtes wegen
Der Informatikgruppensupportleiter oder die Informatikgruppensupportleiterin (ISL) der Informatiksupportgruppe (ISG) des VSETH ist von Amtes wegen Mitglied des Teams IT.

Art. 4 Geltungsbereich
1 Dieses Reglement beinhaltet Aufgaben, Vorgehensweisen und allgemeine Ziele des Ressorts IT und aller in ihm wirkenden Personen.
2 Die Vorstandsmitglieder im Ressort IT sind verantwortlich für die Ausführung der Aufgaben bzw. deren Wahrnehmung durch Mitglieder des Teams.
3 Aufgaben, die durch dieses Reglement den Vorstandsmitgliedern zugewiesen werden, sind durch sie selbst wahrzunehmen.
4 Die Aufgaben sind in Kernaufgaben und weitere Aufgaben aufgeteilt. Bei fehlenden Kapazitäten im Team sind die Kernaufgaben zu priorisieren.

3. Kernaufgaben

Art. 5 Übersicht der IT
1 Die Vorstandsmitglieder im Ressort IT bilden die Schnittstelle zwischen VSETH-Vorstand und der ISG des VSETH und sorgen für regelmässigen Austausch.
2 Sie behalten die Übersicht über laufende Projekte.
3 Sie sind erste Ansprechpersonen für weitere VSETH-Vorstandsmitglieder bei strategischen IT-Belangen.

Art. 6 Planung und Koordination des IT-Angebots
Das Team IT ist für die strategische Planung der IT des VSETH bezüglich Software und Hardware zuständig. Dies umfasst insbesondere:

a.
Planung, Koordination und Priorisierung von Projekten in der IT in Absprache mit den verschiedenen Nutzergruppen gemäss Art. 4 des Infrastrukturreglements.
b.
Ausarbeitung einer Anstellungsstruktur für die ISG des VSETH zuhanden des VSETH-Vorstandes und Unterstützung bei der Auswahl von geeigneten Angestellten.
c.
Mitwirkung beim Budgetierungsprozess im IT-Bereich gemäss Art. 3 des Finanzreglements.

Art. 7 Verbandsinterner Informationsaustausch
1 Das Team IT informiert die Nutzergruppen gemäss Art. 4 des Infrastrukturreglements über bestehende und neue IT-Angebote.
2 Es organisiert regelmässige Treffen mit den Nutzergruppen.

Art. 8 Überwachung
Das Team IT ist in enger Zusammenarbeit mit der ISG für die Überwachung der IT-Infrastruktur verantwortlich. Dies umfasst insbesondere:

a.
die Sicherstellung eines einwandfreien Betriebs;
b.
die Überwachung der IT-Sicherheit;
c.
die Kapazitätsplanung der IT-Infrastruktur.

4. Weitere Aufgaben

Art. 9 Erweiterung des IT-Angebots
Das Team IT strebt die Verbesserung der IT-Infrastruktur an. Dies umfasst:

a.
die Erweiterung der IT zugunsten der Verbesserung der Verbandsarbeit und Automatisierung bestehender Prozesse;
b.
die aktive Suche nach Verbesserungspotential.

5. Schlussbestimmungen

Art. 10 Revisionsbestimmungen
Dieses Reglement wird vom MR mit absolutem Mehr genehmigt.

Art. 11 Version
1 Dieses Reglement wurde vom Mitgliederrat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 genehmigt.
2 Es tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.