Reglement über die Arbeit im Ressort Kommunikation

RSVSETH 21.019 (Ressort-Reglement Kommunikation)

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Stand: 01.01.2024

Der Mitgliederrat, gestützt auf Art. 14 des Vorstandsreglements, beschliesst:

1. Allgemeines

Art. 1 Arbeitsbereich
Das Ressort Kommunikation umfasst die Verantwortung für den Auftritt des VSETH gegen aussen und den Informationsfluss über besondere oder wichtige Geschehnisse und Aktivitäten an die Mitglieder des VSETH.

2. Team Kommunikation

Art. 2 Teammitglieder
Das Team Kommunikation besteht aus maximal sieben Mitgliedern.

Art. 3 Geltungsbereich
1 Dieses Reglement beinhaltet Aufgaben, Vorgehensweisen und allgemeine Ziele des Ressorts Kommunikation und aller in ihm wirkenden Personen.
2 Die Vorstandsmitglieder im Ressort Kommunikation sind verantwortlich für die Ausführung der Aufgaben bzw. deren Wahrnehmung durch Mitglieder des Teams.
3 Aufgaben, die durch dieses Reglement den Vorstandsmitgliedern zugewiesen werden, sind durch sie selbst wahrzunehmen.
4 Die Aufgaben sind in Kernaufgaben und weitere Aufgaben aufgeteilt. Bei fehlenden Kapazitäten im Team sind die Kernaufgaben zu priorisieren.

3. Kernaufgaben

Art. 4 Betreiben der Kommunikationskanäle des Verbandes
1 Die Vorstandsmitglieder im Ressort Kommunikation sind für Aufsicht und Koordination der Kommunikationskanäle des VSETH zuständig, insbesondere Aufsicht über die Verbandszeitschrift.
2 Das Team Kommunikation betreibt die Kommunikationskanäle zu den Studierenden und ist insbesondere für das Informationsmedium verantwortlich.

Art. 5 Auftritt des Verbands
1 Die Vorstandsmitglieder im Ressort Kommunikation sind verantwortlich für den Gesamtauftritt des Verbandes.
2 Die Erhöhung der Bekanntheit wird angestrebt.

Art. 6 Koordination der Ersti-Tage
1 Das Team Kommunikation ist verantwortlich für die Begrüssung der neuen Studierenden (BSc, MoEB und Mob) jedes Semester.
2 Es ist verantwortlich für die Begrüssungsgeschenke und deren Zusammenstellung.

4. Weitere Aufgaben

Art. 7 Werbung und Erscheinungsbild
1 Das Team Kommunikation überprüft die Einhaltung der Richtlinien zum Erscheinungsbild und beantragt ggf. Mahnung und Bussen.
2 Es betreut das Merchandising des Verbands.
3 Es koordiniert die Sponsorenakquise des Verbands.

Art. 8 Organisation von Verbandsanlässen
Das Team Kommunikation ist verantwortlich für die Organisation der folgenden Verbandsanlässe:

a.
Tag der offenen Tür;
b.
Osterbrunch;
c.
Verteilung der Prüfungsgoodies.

Art. 9 Unterstützung bei Kommunikationsthemen
1 Das Team Kommunikation unterstützt andere Ressorts, Fachvereine, Kommissionen und Organisationen bei Werbung und Bekanntmachung bei Bedarf in geeignetem Masse.
2 Es koordiniert und fördert den Austausch zwischen verschiedenen Kommunikationsstellen im Verband.

5. Schlussbestimmungen

Art. 10 Revisionsbestimmungen
Dieses Reglement wird vom MR mit absolutem Mehr genehmigt.

Art. 11 Version
1 Dieses Reglement wurde vom Mitgliederrat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 genehmigt.
2 Es tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.