Reglement über die Aufgaben des VSETH-Vorstands

RSVSETH 21.01 (Vorstandsaufgabenheft)

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Stand: 01.01.2024

Der Mitgliederrat, gestützt auf Art. 14 des Vorstandsreglements, beschliesst:

1. Allgemeines

Art. 1 Geltungsbereich
Dieses Reglement definiert Aufgaben, Vorgehensweisen und allgemeine Ziele des VSETH-Vorstands. Es gilt für alle Mitglieder des VSETH-Vorstands gemäss Art. 1 und Art. 3f des Vorstandsreglements.

Art. 2 Verbindlichkeit
1 Auf Basis der Aufgaben in diesem Reglement und in den Reglementen über die Arbeit in den einzelnen Ressorts kann von den gewählten Mitgliedern des VSETH-Vorstands Engagement eingefordert werden.
2 Vorstandsmitglieder ad interim haben die gleichen Verpflichtungen wie durch den MR gewählte Vorstandsmitglieder.

2. Vorstandsaufgaben

Art. 3 Allgemeine Aufgaben
1 Der VSETH-Vorstand trägt als Gremium die Verantwortung für die Geschäfte des Verbandes.
2 Jedes Vorstandsmitglied ist daher verpflichtet sich über die Tätigkeiten der anderen Vorstände zu informieren.
3 Gegen aussen tritt der Vorstand als Kollegialgremium auf.
4 Die Vorstandsmitglieder führen ihre Aufgaben selbständig nach Massgabe ihrer Pflichten aus.
5 Sie vertreten den Vorstand in ihrem Arbeitsbereich.

Art. 4 Vorstandssitzungen
1 Die Teilnahme an Vorstandssitzungen ist verpflichtend. In Absprache mit dem Präsidium kann sich ein Vorstandsmitglied entschuldigen.
2 Erwartet werden eine aktive Teilnahme an der Diskussion und Meinungsbildung im Vorstandsgremium, die Vorbereitung eigener Traktanden und bei Bedarf die Vorbereitung auf Traktanden anderer Vorstandsmitglieder.
3 Vorstandsmitglieder unterbreiten wichtige Geschäfte dem Vorstand zur Beschlussfassung.

Art. 5 Sitzungen im Verband
1 Die Teilnahme an Sitzungen des Mitgliederrates ist verpflichtend.
2 Die Teilnahme an Sitzungen des Fachvereinsrates wird erwartet.
3 Abwesenheiten an diesen Sitzungen sind mit dem VSETH-Präsidium abzusprechen.

Art. 6 Amtsübergabe
1 Es ist frühzeitig eine geeignete Nachfolge zu suchen.
2 Mit der Annahme des Vorstandsamtes verpflichtet sich die Person eine (potenzielle) Nachfolge in ihrem Ressort seriös einzuarbeiten. Diese Verpflichtung gilt auch nach dem Abtritt.
3 Zu einer Einarbeitung gehören das Vertrautmachen mit den Details der Ressortarbeit und die Übergabe aller Informationen betreffend den Stand von Projekten.
4 Weiter sind Vorstandsmitglieder dazu verpflichtet, alle zur Dokumentation notwendigen Unterlagen im Archiv einzusortieren.

Art. 7 Göttipflichten
1 Der VSETH kennt ein Göttisystem, in welchem einzelne Vorstände Kommissionen, Fachvereine sowie assoziierte Organisationen betreuen. Dies dient der Unterstützung des Ressorts Internal Affairs bei der Organisationsberatung.
2 Die Organisationen werden auf die Vorstandsmitglieder aufgeteilt.
3 Ein “Götti”, bzw. eine “Gotte” einer Organisation hat mindestens folgende Aufgaben wahrzunehmen:

a.
Vorstellung zu Beginn der Amtsperiode;
b.
als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner zur Verfügung stehen;
c.
Besuch der Versammlung der Mitglieder;
d.
Lesen der Protokolle.

4 Die Betreuung der Kommissionen ist durch Art. 7 des Allgemeinen Teamreglements geregelt.

Art. 8 Einhaltung der Richtlinien über das Erscheinungsbild
1 Der Vorstand ist für das Erscheinungsbild des VSETH, seiner Kommissionen, Fachvereine, assoziierten Organisationen, anerkannten Organisationen und Stiftungen gemäss dem Erscheinungsbildreglement mitverantwortlich.
2 Jeder Vorstand informiert das Ressort Kommunikation, falls die Richtlinien zum Erscheinungsbild nicht eingehalten werden.
3 Die Vorstandsmitglieder achten auf ein professionelles und einheitliches Erscheinungsbild in der eigenen Arbeit.

Art. 9 Einhaltung der Datenschutzrichtlinien
Der Vorstand ist zur Sicherstellung des Datenschutzes gemäss dem Datenschutzreglement verpflichtet.

Art. 10 Unterstützung bei Verbandsanlässen
1 Es wird erwartet, dass die Vorstandsmitglieder gemäss ihres Profils an Verbandsanlässen zur Verfügung stehen und ihre Mitvorstände bei Bedarf unterstützen.
2 Verbandsanlässe sind durch den VSETH-Vorstand und seine Teams organisierte Veranstaltungen und ergeben sich jedes Jahr aus dem Budget.
3 An folgenden Verbandsanlässen wird die aktive Unterstützung aller gewählten Vorstandsmitglieder erwartet:

a.
Vorstandshosting an der Summerbar;
b.
Erstitag;
c.
Vorstandshosting an Nik's Hütte;
d.
Erstsemestrigenfest.

4 An folgenden Verbandsanlässen wird die Präsenz aller gewählten Vorstandsmitglieder erwartet:

a.
Strategiewochenende;
b.
Vorstandspizzaplausch;
c.
Tag der offenen Tür;
d.
Get to know us Event für studentische Organisationen;
e.
Activity Fair;
f.
Punschausschank;
g.
Osterbrunch;
h.
Ersti-Bags packen.

5 Abwesenheiten an Verbandsanlässen sind mit dem Präsidium abzusprechen.

Art. 11 Leitung der Teams
Vorstandsmitglieder, deren Ressort ein Team umfasst, sind verantwortlich für:

a.
Einberufung und Leitung der Sitzungen des Teams in ihrem Ressort;
b.
den vorhandenen Kapazitäten entsprechende Priorisierung und Koordination der Kernaufgaben und der weiteren Aufgaben;
c.
Berichterstattung über die Aktivitäten ihres Teams im Jahresbericht des Ressorts;
d.
persönliche Berichterstattung gegenüber dem VSETH-Vorstand und FR bezüglich der Aktivitäten ihres Teams.

3. Schlussbestimmungen

Art. 12 Revisionsbestimmung
Dieses Reglement wird vom MR mit absolutem Mehr genehmigt.

Art. 13 Version
1 Dieses Reglement wurde vom Mitgliederrat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 einer Totalrevision unterzogen und genehmigt.
2 Es tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.