Art. 1 Geltungsbereich
Dieses Reglement definiert Aufgaben, Vorgehensweisen und allgemeine Ziele des VSETH-Vorstands. Es gilt für alle Mitglieder des VSETH-Vorstands gemäss Art. 1 und Art. 3f des Vorstandsreglements.
Reglement über die Aufgaben des VSETH-Vorstands
RSVSETH 21.01 (Vorstandsaufgabenheft)
PDF-VersionDer Mitgliederrat, gestützt auf Art. 14 des Vorstandsreglements, beschliesst:
1. Allgemeines
Art. 2 Verbindlichkeit
1 Auf Basis der Aufgaben in diesem Reglement und in den Reglementen über die Arbeit in den einzelnen Ressorts kann von den gewählten Mitgliedern des VSETH-Vorstands Engagement eingefordert werden.
2 Vorstandsmitglieder ad interim haben die gleichen Verpflichtungen wie durch den MR gewählte Vorstandsmitglieder.
2. Vorstandsaufgaben
Art. 3 Allgemeine Aufgaben
1 Der VSETH-Vorstand trägt als Gremium die Verantwortung für die Geschäfte des Verbandes.
2 Jedes Vorstandsmitglied ist daher verpflichtet sich über die Tätigkeiten der anderen Vorstände zu informieren.
3 Gegen aussen tritt der Vorstand als Kollegialgremium auf.
4 Die Vorstandsmitglieder führen ihre Aufgaben selbständig nach Massgabe ihrer Pflichten aus.
5 Sie vertreten den Vorstand in ihrem Arbeitsbereich.
Art. 4 Vorstandssitzungen
1 Die Teilnahme an Vorstandssitzungen ist verpflichtend. In Absprache mit dem Präsidium kann sich ein Vorstandsmitglied entschuldigen.
2 Erwartet werden eine aktive Teilnahme an der Diskussion und Meinungsbildung im Vorstandsgremium, die Vorbereitung eigener Traktanden und bei Bedarf die Vorbereitung auf Traktanden anderer Vorstandsmitglieder.
3 Vorstandsmitglieder unterbreiten wichtige Geschäfte dem Vorstand zur Beschlussfassung.
Art. 5 Sitzungen im Verband
1 Die Teilnahme an Sitzungen des Mitgliederrates ist verpflichtend.
2 Die Teilnahme an Sitzungen des Fachvereinsrates wird erwartet.
3 Abwesenheiten an diesen Sitzungen sind mit dem VSETH-Präsidium abzusprechen.
Art. 6 Amtsübergabe
1 Es ist frühzeitig eine geeignete Nachfolge zu suchen.
2 Mit der Annahme des Vorstandsamtes verpflichtet sich die Person eine (potenzielle) Nachfolge in ihrem Ressort seriös einzuarbeiten. Diese Verpflichtung gilt auch nach dem Abtritt.
3 Zu einer Einarbeitung gehören das Vertrautmachen mit den Details der Ressortarbeit und die Übergabe aller Informationen betreffend den Stand von Projekten.
4 Weiter sind Vorstandsmitglieder dazu verpflichtet, alle zur Dokumentation notwendigen Unterlagen im Archiv einzusortieren.
Art. 7 Göttipflichten
1 Der VSETH kennt ein Göttisystem, in welchem einzelne Vorstände Kommissionen, Fachvereine sowie assoziierte Organisationen betreuen. Dies dient der Unterstützung des Ressorts Internal Affairs bei der Organisationsberatung.
2 Die Organisationen werden auf die Vorstandsmitglieder aufgeteilt.
3 Ein “Götti”, bzw. eine “Gotte” einer Organisation hat mindestens folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- a.
-
Vorstellung zu Beginn der Amtsperiode;
- b.
-
als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner zur Verfügung stehen;
- c.
-
Besuch der Versammlung der Mitglieder;
- d.
-
Lesen der Protokolle.
4 Die Betreuung der Kommissionen ist durch Art. 7 des Allgemeinen Teamreglements geregelt.
Art. 8 Einhaltung der Richtlinien über das Erscheinungsbild
1 Der Vorstand ist für das Erscheinungsbild des VSETH, seiner Kommissionen, Fachvereine, assoziierten Organisationen, anerkannten Organisationen und Stiftungen gemäss dem Erscheinungsbildreglement mitverantwortlich.
2 Jeder Vorstand informiert das Ressort Kommunikation, falls die Richtlinien zum Erscheinungsbild nicht eingehalten werden.
3 Die Vorstandsmitglieder achten auf ein professionelles und einheitliches Erscheinungsbild in der eigenen Arbeit.
Art. 9 Einhaltung der Datenschutzrichtlinien
Der Vorstand ist zur Sicherstellung des Datenschutzes gemäss dem Datenschutzreglement verpflichtet.
Art. 10 Unterstützung bei Verbandsanlässen
1 Es wird erwartet, dass die Vorstandsmitglieder gemäss ihres Profils an Verbandsanlässen zur Verfügung stehen und ihre Mitvorstände bei Bedarf unterstützen.
2 Verbandsanlässe sind durch den VSETH-Vorstand und seine Teams organisierte Veranstaltungen und ergeben sich jedes Jahr aus dem Budget.
3 An folgenden Verbandsanlässen wird die aktive Unterstützung aller gewählten Vorstandsmitglieder erwartet:
- a.
-
Vorstandshosting an der Summerbar;
- b.
-
Erstitag;
- c.
-
Vorstandshosting an Nik's Hütte;
- d.
-
Erstsemestrigenfest.
4 An folgenden Verbandsanlässen wird die Präsenz aller gewählten Vorstandsmitglieder erwartet:
- a.
-
Strategiewochenende;
- b.
-
Vorstandspizzaplausch;
- c.
-
Tag der offenen Tür;
- d.
-
Get to know us
Event für studentische Organisationen; - e.
-
Activity Fair;
- f.
-
Punschausschank;
- g.
-
Osterbrunch;
- h.
-
Ersti-Bags packen.
5 Abwesenheiten an Verbandsanlässen sind mit dem Präsidium abzusprechen.
Art. 11 Leitung der Teams
Vorstandsmitglieder, deren Ressort ein Team umfasst, sind verantwortlich für:
- a.
-
Einberufung und Leitung der Sitzungen des Teams in ihrem Ressort;
- b.
-
den vorhandenen Kapazitäten entsprechende Priorisierung und Koordination der Kernaufgaben und der weiteren Aufgaben;
- c.
-
Berichterstattung über die Aktivitäten ihres Teams im Jahresbericht des Ressorts;
- d.
-
persönliche Berichterstattung gegenüber dem VSETH-Vorstand und FR bezüglich der Aktivitäten ihres Teams.
3. Schlussbestimmungen
Art. 12 Revisionsbestimmung
Dieses Reglement wird vom MR mit absolutem Mehr genehmigt.
Art. 13 Version
1 Dieses Reglement wurde vom Mitgliederrat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 einer Totalrevision unterzogen und genehmigt.
2 Es tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.