Art. 1 Verwendungszweck
Der Fonds für Rechtsangelegenheiten bezweckt die Wahrung der rechtlichen Interessen des Verbandes und ermöglicht dem VSETH-Vorstand, im Falle von unvorhergesehenen Rechtsstreitigkeiten rasch zu reagieren.
Fondsreglement über den Fonds für Rechtsangelegenheiten
RSVSETH 72.03 (Rechtsfonds)
PDF-VersionDer Mitgliederrat, gestützt auf Art. 12 des Finanzreglements, beschliesst:
1. Allgemeines
Art. 2 Antragsberechtigte Gremien
Antragsberechtigt sind alle Gremien und Organisationen gemäss Art. 13 Abs. 1 der Statuten.
Art. 3 Zuständiges Organ für Auflösung
Eine Auflösung des Fonds muss durch den VSETH-Vorstand genehmigt werden.
2. Spezielle Regelungen
Art. 4 Mindestsaldo
1 Der Fonds enthält in der Regel einen Betrag von CHF 50'000.00.
2 Ist dies nicht der Fall, ist bei genügender Liquidität eine entsprechende Speisung vom VSETH-Vorstand am ordentlichen Mitgliederrat im Herbstsemester zu beantragen.
3. Schlussbestimmungen
Art. 5 Revisionsbestimmung
Dieses Reglement wird vom MR mit absolutem Mehr genehmigt.
Art. 6 Version
1 Dieses Reglement wurde vom Mitgliederrat an seiner Sitzung vom 24. November 2021 genehmigt.
2 Es tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.