Verordnung über die Informatiksupportgruppe

RSVSETH 21.06 (ISG Verordnung)

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Stand: 28.05.2025

Der VSETH-Vorstand, gestützt auf Art. 8 des Infrastrukturreglements, beschliesst:

1. Allgemeines

Art. 1 Struktur
1 Die Informatiksupportgruppe nachfolgend ISG genannt, ist für die Wartung und Weiterentwicklung der Informatikdienstleistungen des Verbands zuständig.

2 Die ISG wird von dem Informatikgruppensupportleiter oder der Informatikgruppensupportleiterin, nachfolgendend ISL genannt, geleitet. Er oder sie leitet das Tagesgeschäft der ISG. Der VSETH-Vorstand bestimmt, wer diese Aufgabe übernimmt.

3 Weiter gliedert sich die ISG in den Bereichen:

a.
Applikationsentwicklung;
b.
Infrastruktur;
c.
Support.

Art. 2 Zusammenarbeit Team IT
1 Die ISG, und insbesondere der oder die ISL, arbeiten mit dem Team IT zusammen.
2 Damit das Team IT, seine Überwachungsaufgaben gemäss Ressort-Reglement IT Art. 8, wahrnehmen kann, informiert die ISG dieses laufend über seine Tätigkeit und bei wichtigen Ereignissen.
3 Die Vorstandsmitglieder im Ressort IT nehmen an für sie relevanten ISG-Sitzungen, insbesondere bei der Planung der Implementierung der vom Team IT definierten Strategie, teil. Es können bei Bedarf weitere Team IT Mitglieder teilnehmen.
4 Der oder die ISL ist nach Ressort-Reglement IT Art. 3, Mitglied des Team IT. Er oder sie nimmt an den Sitzungen teil und berichtet über die Tätigkeit der ISG. Er oder sie berät das Team IT bei dessen Entscheidungen.

Art. 3 Arbeitsweise
1 Die ISG setzt die vom Team IT und vom VSETH-Vorstand definierte Strategie, insbesondere bezüglich Planung, Koordination und Priorisierung von Projekten, um.
2 Die ISG dokumentiert ihre Arbeit laufend und wartet die Dienstleistungen, für welche sie verantwortlich ist.

Art. 4 Projekte
1 Die ISG, insbesondere der ISL, führt eine Liste mit den laufenden Projekten und deren Fortschritt. Diese wird regelmässig mit dem Team IT besprochen. Die Arbeitseinteilung in der ISG wird durch den oder die ISL vorgenommen.
2 Bei Bedarf finden Sitzungen mit dem Team IT zu bestimmten Projekten statt, um den Fortschritt und wichtige Entscheidungen zu besprechen.
3 Interessierte Studierende können, falls es sich anbietet, bei einem Projekt freiwillig mitwirken. Über eine Mitwirkung entscheidet der oder die ISL nach Rücksprache mit dem Team IT.

2. Schlussbestimmungen

Art. 5 Revisionsbestimmungen
Diese Verordnung wird vom VSETH-Vorstand mit absoluter Mehrheit erlassen.

Art. 6 Version
1 Diese Verordnung wurde vom VSETH-Vorstand an seiner Sitzung vom 27.05.2025 genehmigt.
2 Sie tritt am 28.05.2025 in Kraft.