RSVSETH 21.06 (ISG Verordnung)
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Stand: 28.05.2025
Der VSETH-Vorstand, gestützt auf Art. 8 des Infrastrukturreglements, beschliesst:
Art. 1 Struktur
1 Die
Informatiksupportgruppe
nachfolgend
ISG
genannt, ist für die Wartung und
Weiterentwicklung der Informatikdienstleistungen des Verbands zuständig.
2 Die ISG wird von dem Informatikgruppensupportleiter oder der Informatikgruppensupportleiterin,
nachfolgendend
ISL
genannt, geleitet. Er oder sie leitet das Tagesgeschäft der ISG. Der
VSETH-Vorstand bestimmt, wer diese Aufgabe übernimmt.
3 Weiter gliedert sich die ISG in den Bereichen:
- a.
-
Applikationsentwicklung;
- b.
-
Infrastruktur;
- c.
-
Support.
Art. 2 Zusammenarbeit Team IT
1 Die ISG, und insbesondere der oder die ISL, arbeiten mit dem Team IT zusammen.
2 Damit das Team IT, seine Überwachungsaufgaben gemäss Ressort-Reglement IT Art. 8, wahrnehmen
kann, informiert die ISG dieses laufend über seine Tätigkeit und bei wichtigen Ereignissen.
3 Die Vorstandsmitglieder im Ressort IT nehmen an für sie relevanten ISG-Sitzungen, insbesondere
bei der Planung der Implementierung der vom Team IT definierten Strategie, teil. Es können bei
Bedarf weitere Team IT Mitglieder teilnehmen.
4 Der oder die ISL ist nach Ressort-Reglement IT Art. 3, Mitglied des Team IT. Er oder sie nimmt
an den Sitzungen teil und berichtet über die Tätigkeit der ISG. Er oder sie berät das Team IT
bei dessen Entscheidungen.
Art. 3 Arbeitsweise
1 Die ISG setzt die vom Team IT und vom VSETH-Vorstand definierte Strategie, insbesondere
bezüglich Planung, Koordination und Priorisierung von Projekten, um.
2 Die ISG dokumentiert ihre Arbeit laufend und wartet die Dienstleistungen, für welche sie
verantwortlich ist.
Art. 4 Projekte
1 Die ISG, insbesondere der ISL, führt eine Liste mit den laufenden Projekten und deren
Fortschritt. Diese wird regelmässig mit dem Team IT besprochen. Die Arbeitseinteilung in der ISG
wird durch den oder die ISL vorgenommen.
2 Bei Bedarf finden Sitzungen mit dem Team IT zu bestimmten Projekten statt, um den Fortschritt
und wichtige Entscheidungen zu besprechen.
3 Interessierte Studierende können, falls es sich anbietet, bei einem Projekt freiwillig
mitwirken. Über eine Mitwirkung entscheidet der oder die ISL nach Rücksprache mit dem Team IT.
Art. 5 Revisionsbestimmungen
Diese Verordnung wird vom VSETH-Vorstand mit absoluter Mehrheit erlassen.
Art. 6 Version
1 Diese Verordnung wurde vom VSETH-Vorstand an seiner Sitzung vom 27.05.2025 genehmigt.
2 Sie tritt am 28.05.2025 in Kraft.